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   BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 7/95   

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BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 7/95 (https://dejure.org/1995,6973)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 10 RKg 7/95 (https://dejure.org/1995,6973)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 10 RKg 7/95 (https://dejure.org/1995,6973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld für eine im Haushalt lebende pakistanische Stieftochter - Verzicht der Ehefrau auf Vorrang - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes - Prognoseentscheidung über Verbleibensmöglichkeit des Ausländers - Bedeutung des Schutzes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 7/95
    Das Landessozialgericht (LSG) hat zur Begründung ausgeführt, daß nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf Urteile vom 12. Februar 1992 - 10 RKg 26/90 und vom 15. Dezember 1992, BSGE 72, 8 [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2) ein gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik nur dann vorliege, wenn ein entsprechender ausländerrechtlich gesicherter Status gegeben sei; eine bloße Duldung genüge nicht.

    Ausländische Staatsangehörige, die lediglich im Besitz einer ausländerrechtlichen "Duldung" seien, hätten nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf BSG vom 15. Dezember 1992, BSGE 72, 8 [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2) keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet.

    In der Rechtsprechung des BSG ist anerkannt, daß in den einzelnen Rechtsgebieten des Sozialgesetzbuches unterschiedliche konkrete normative Bedeutungen der Begriffe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthaltes iS des § 30 Abs. 3 SGB I gelten können (vgl insoweit bereits das Urteil des Senats zum gewöhnlichen Aufenthalt später als asylberechtigt anerkannter Asylbewerber vom 15. Dezember 1992, BSGE 72, 8, 9 f, 13 [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92]= SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 mwN).

    Im Kindergeldverfahren ist das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden; die Prognoseentscheidung beruht vielmehr auf Tatsachenfeststellungen (s hierzu das Urteil des Senats vom 25. Juli 1995 - 10 RKg 13/93, ferner bereits BSG vom 15. Dezember 1992, BSGE 72, 8, 9 f [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 sowie BSG vom 12. Februar 1992 - 10 RKg 26/90, DBlR 3903, BKGG/§ 1).

    Hierbei wird es zu beachten haben, daß (wie bereits im Urteil vom 15. Dezember 1992, BSGE 72, 8, 10 [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 dargelegt) spätere Entwicklungen auf die Richtigkeit der Prognose zu einem bestimmten, früheren Zeitpunkt keinen Einfluß haben.

  • BSG, 12.02.1992 - 10 RKg 26/90

    Kindergeld für Asylbewerber - Gewöhnlicher Aufenthalt auf Dauer bei einem

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 7/95
    Das Landessozialgericht (LSG) hat zur Begründung ausgeführt, daß nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf Urteile vom 12. Februar 1992 - 10 RKg 26/90 und vom 15. Dezember 1992, BSGE 72, 8 [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2) ein gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik nur dann vorliege, wenn ein entsprechender ausländerrechtlich gesicherter Status gegeben sei; eine bloße Duldung genüge nicht.

    Im Kindergeldverfahren ist das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden; die Prognoseentscheidung beruht vielmehr auf Tatsachenfeststellungen (s hierzu das Urteil des Senats vom 25. Juli 1995 - 10 RKg 13/93, ferner bereits BSG vom 15. Dezember 1992, BSGE 72, 8, 9 f [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 sowie BSG vom 12. Februar 1992 - 10 RKg 26/90, DBlR 3903, BKGG/§ 1).

  • BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94

    Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf Art.

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 7/95
    Auch aus dem vom LSG zitierten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ( vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94, NJW 1994, 3155 = DVBl 1994, 1406) ergibt sich nichts anderes.
  • BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 13/93

    Anspuch auf Gewährung von Kindergeld - Erstattungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 7/95
    Im Kindergeldverfahren ist das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden; die Prognoseentscheidung beruht vielmehr auf Tatsachenfeststellungen (s hierzu das Urteil des Senats vom 25. Juli 1995 - 10 RKg 13/93, ferner bereits BSG vom 15. Dezember 1992, BSGE 72, 8, 9 f [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 sowie BSG vom 12. Februar 1992 - 10 RKg 26/90, DBlR 3903, BKGG/§ 1).
  • LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16

    Ermittlung des Schwerpunkts der Lebensverhältnisse

    Hält man wie der Senat nicht die Auffassung des Sozialgerichts, sondern die der Klägerin für richtig (im BSG-Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R scheint der "Beginn des entscheidungserheblichen Zeitraums" als maßgeblich erachtet worden zu sein), wäre es sogar vorstellbar, zu einem "geteilten" Ergebnis zu kommen: Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verlängerung absehbar war, könnte man noch einen Wohnsitz in Deutschland annehmen, für die Zeit danach dagegen nicht mehr (in diese Richtung wohl BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 10 RKg 7/95).
  • BSG, 27.02.1996 - 10 RKg 27/93

    Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld wegen einer wesentlichen Änderung der

    Nach der ursprünglichen Fassung des § 1 Abs. 3 BKGG mußte jeder Einzelfall umfassend dahingehend überprüft werden, ob nach der tatsächlichen Handhabung des Ausländerrechts (s hierzu die Entscheidung des Senats vom 12. Dezember 1995 - 10 RKg 7/95 mwN) auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden würde, wohingegen die Neufassung nur noch bestimmte, enumerativ aufgezählte, Abschiebungshindernisse gelten lassen will.
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/94

    Anerkennung eines ausländischen Statusurteils für einen Kindergeldanspruch

    Zusätzlich wäre zu prüfen, ob, wäre Sevgi nicht leibliches Kind des Klägers (und dies der Ausländerbehörde bekannt), von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auszugehen ist (für die insoweit zu treffende Prognoseentscheidung s das Urteil des Senats vom 12. Dezember 1995 - 10 RKg 7/95).
  • BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 6/94

    Statuswechsel eines Mitglieds des zivilen Gefolges der NATO-Streitkräfte

    Der ausländerrechtliche Status der Ehefrau des Klägers im streitigen Zeitraum stand der Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts nicht entgegen (zur "Prognose"-Rechtsprechung des Senats s zuletzt Urteil vom 12. Dezember 1995 - 10 RKg 7/95 mwN).
  • LSG Hessen, 14.02.1996 - L 6 Kg 958/94

    Kindergeldanspruch - Aussetzung der Abschiebung für Bürgerkriegsflüchtlinge aus

    Nach der Rechtsprechung des für das Kindergeld zuständigen 10. Senats des Bundessozialgerichts ist zur Feststellung, ob bei ausländischen Staatsangehörigen, die sich ohne ein "formelles" Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne von § 30 Abs. 3 Sozialgesetzbuch I (SGB I) vorliegt, darauf abzustellen, ob im Wege der Prognoseentscheidung aufgrund der tatsächlichen Verwaltungsgepflogenheiten der zuständigen Behörden davon ausgegangen werden kann, der ausländische Staatsangehörige werde auf unbestimmte Zeit in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 10 RKg 7/95 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 16.04.1997 - L 6 Kg 240/95

    Kindergeldanspruch - Aussetzung der Abschiebung für Bürgerkriegsflüchtlinge aus

    Nach den zuvor für den Kläger beschriebenen Umständen kann auch bei bei vorausschauender Betrachtungsweise (vgl. dazu BSG Urteil vom 12.12.1995 - 10 RKg 7/95 m.w.N.) von einem Aufenthalt auf unbestimmte Zeit ausgegangen werden.
  • LSG Hessen, 07.06.2000 - L 6 KG 1480/96

    Kindergeldanspruch - Ausländer - Asylbewerber - Aufenthaltstitel -

    Denn anders als bei den Kindergeldberechtigten selbst, verlangt § 2 Abs. 5 BKGG einen solchen Aufenthaltstitel gerade nicht (vgl. BSG Urt. v. 12.12.1995 -- 10 RKg 7/95 = DBlR 4290 a BKGG § 2).
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 31/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Der ausländerrechtliche Status des Ehemannes der Klägerin im streitigen Zeitraum stand der Annahme seines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland nicht entgegen (zur "Prognose"-Rechtsprechung des Senats s zuletzt Urteil vom 12. Dezember 1995 - 10 RKg 7/95 - mwN).
  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 11/95

    Kindergeldanspruch für Ausländer - Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung -

    Wie der Senat bereits zum Kindergeldanspruch für Ausländer nach der früheren Gesetzeslage betont hat, ist im Kindergeldverfahren das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden (s hierzu das Urteil des Senats vom 25. Juli 1995 - 10 RKg 13/93 -, ferner bereits BSG vom 15. Dezember 1992, BSGE 72, 8, 9 f [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] sowie BSG vom 12. Februar 1992 - 10 RKg 26/90 - und vom 12. Dezember 1995 - 10 RKg 7/95).
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